Arbeits- und Wegeunfälle SAV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen des dreistufigen Versorgungskonzeptes bei Arbeitsunfällen liegt mit der Zulassung zum sogenannten Schwerstverletzungsarten-verfahren (SAV) die höchste Versorgungsstufe vor.
Arbeitsunfälle fallen unter den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaften.
Unfälle während der Arbeit oder dem Weg dorthin, aber auch in Kindergarten, Schule oder Universität, fallen unter den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen. In der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie bieten wir Ihnen von der Notfallbehandlung bis zur Planung der Rehabilitation und den Wiedereinstieg in das Berufsleben eine umfängliche Betreuung „aus einer Hand“ an. An unserer Abteilung können sämtliche Verletzungen ambulant und stationär, bei Bedarf auch interdisziplinär mit den anderen Fachabteilungen der Universitätsmedizin Essen, behandelt werden. Im Rahmen des dreistufigen Versorgungskonzeptes bei Arbeitsunfällen liegt mit der Zulassung zum sogenannten Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) die höchste Versorgungsstufe vor. Aktuell erfüllen nur insgesamt 13 Kliniken in NRW die hierfür notwendigen hohen Anforderungen an die medizinische Kompetenz sowie räumliche und apparative Logistik.
Neben der ambulanten und stationären Akutbehandlung bieten wir eine umfängliche ambulante Nachbehandlung über unsere Sprechstunden an. Hier erfolgt, neben der medizinischen Betreuung, auch die Planung und Einleitung der beruflichen und sozialen Reintegration der Patienten. Es können sämtliche im Rahmen von Arbeitsunfällen möglichen ambulanten oder stationären Rehabilitationsverfahren eingeleitet werden. Bei komplexen Fällen und nach schwierigen Verläufen kann bei Bedarf auch in einer eigenen Reha-Sprechstunde ein individueller Rehabilitationsplan zusammen mit einem anwesenden Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft erstellt werden.
Zusätzlich bieten wir jederzeit eine Vorstellungsmöglichkeit zur Beratung, Behandlungsplanung und ggf. stationären oder ambulanten Übernahme zur Behandlung aus anderen Krankenhäusern oder von niedergelassenen Ärzten bei komplexen Verletzungen und Verläufen sowie Komplikation und Spätfolgen an.
Im Bereich der Begutachtung von Arbeits- und Wegeunfällen können sämtliche Formen von Rentengutachten, Gutachten zu Berufserkrankungen sowie Zusammenhangsbegutachtungen, auch interdisziplinär mit anderen Fachabteilungen des Hauses, angeboten werden.
Es besteht darüber hinaus eine enge Kooperation mit den beiden benachbarten Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken in Duisburg und Bochum.